AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.09.2008
  1. Die Beratung von HöhnFinanz, Dübendorf, ist für Kunden kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen nur für das Erstellen der Finanzanalyse, die Erarbeitung der Strategie und das Vorstellen und Umsetzen des Konzeptes, sowie der Finanzbetreuung und das Erstellen der Steuererklärung.
  2. Der Kunde ermächtigt HöhnFinanz, dass vorstehende Daten zur Unterstützung seiner Betreuung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und genutzt werden. Alle Daten werden vertraulich behandelt und keinesfalls an Aussenstehende – mit nachfolgender Ausnahme – weitergegeben. Alle zur Abschätzung des Risikos und für die Ausstellung oder Überprüfung der nachfolgenden Anträge für Allfinanzprodukte benötigten Daten dürfen ohne weitere Einwilligung des Kunden eingeholt, an involvierte Produkte-Partner von HöhnFinanz weitergeleitet sowie von gesetzlich ermächtigten Kontrollorganen bzw. amtlichen Stellen eingesehen werden.
  3. Die Finanzanalyse und das Beratungsprotokoll verbleiben in jedem Fall im Eigentum von HöhnFinanz.
  4. Der Kunde bestätigt ausdrücklich mit seiner Unterschrift, die vorstehenden Angaben und Erklärungen wahrheitsgemäss und vollständig beantwortet zu haben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die ihm vorgeschlagenen Allfinanzprodukte aufgrund derselben ausgewählt werden. Bei unvollständiger oder nicht wahrheitsgetreuer Beantwortung lehnt HöhnFinanz deshalb jegliche Verantwortung und Schadenersatzforderung ab, gleichgültig wer diese Angaben niedergeschrieben hat. Bei späteren Anpassungen der Allfinanzprodukte hat der Kunde dafür besorgt zu sein, diese Angaben – falls nötig – ohne Aufforderung von HöhnFinanz zu aktualisieren.
  5. Besondere Abmachungen und Zusicherungen sind für HöhnFinanz nur rechtsverbindlich, wenn diese von der Geschäftsleitung von HöhnFinanz in Dübendorf schriftlich bestätigt werden.
  6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass HöhnFinanz ausschliesslich als Vermittler für die nachfolgenden Produkte-Partner fungiert und Anträge lediglich an diese weiterleitet. Der jeweilig gewählte Produkte-Partner von HöhnFinanz (vgl. nachfolgend) ist frei, über die Annahme oder Ablehnung des Antrages zu entscheiden. Rechte und Pflichten aus den einzelnen Vertragsverhältnissen betreffend den Allfinanzprodukten entstehen ausnahmslos zwischen dem Kunden und dem gewählten Produkte-Partner gemäss dessen Bestimmungen. Auch dessen Fragen sind vollständig und wahrheitsgemäss zu beantworten. Werden bei Vertragsabschluss Gefahrstatsachen verschwiegen oder unrichtig mitgeteilt, können sich Versicherungsgesellschaften von ihrer Versicherungsleistung befreien, wenn die verschwiegene oder unrichtig mitgeteilte Gefahrstatsache den Eintritt oder den Umfang des Schadens beeinflusst hat. Die Versicherungsgesellschaft wird in einem solchen Falle von ihrem Kündigungsrecht «ex nunc» Gebrauch machen, was bedeutet, dass die Kündigung mit Zugang der schriftlichen Erklärung beim Versicherungsnehmer wirksam wird.
  7. HöhnFinanz übernimmt keine Schäden, unabhängig von der jeweiligen Schadenursache, sofern er die übliche Sorgfalt angewendet hat. Bezüglich der vermittelten Produkte, insbesondere von Kapitalanlagen, bestätigt der Kunde, dass er über die damit verbundenen Risiken aufgeklärt worden ist, sie kennt und verstanden hat. Namentlich erklärt er darüber informiert worden zu sein, dass die von ihm gewählten Kapitalanlagen mit Chancen und Risiken verbunden sind und dass bei Fremdwährungen zusätzlich Währungsrisiken bestehen. Sämtliche zur Verfügung gestellten Ertragsdokumentationen beziehen sich ausschliesslich auf die Vergangenheit. Insbesondere kann eine Änderung der wirtschaftlichen Situation oder der Sach- und Rechtslage das Anlageergebnis nach oben wie nach unten beeinflussen. Eine Zusage über künftige Erträge kann nicht gemacht werden.
  8. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verarbeitung der entsprechenden Anträge grundsätzlich auf dem postalischen Weg erfolgt. Den aus der Benützung von Post, Telefon, Telefax oder anderen Übermittlungsarten oder Transportanstalten, namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmlungen oder Doppelausfertigungen entstehenden Schaden trägt der Kunde, sofern HöhnFinanz kein grobes Verschulden nachgewiesen werden kann. HöhnFinanz übernimmt insbesondere bei Kapitalanlagen keine Haftung für nicht fristgerecht ausgeführte Aufträge und Schäden (insbesondere durch Kursverluste), sofern er die übliche Sorgfalt angewendet hat.
  9. Form und Frist eines allfälligen Widerrufs des Antrages richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 40a ff. OR) sowie der Vertragsbedingungen der Produkte-Partner von HöhnFinanz.
    • Der Kunde muss HöhnFinanz den Widerruf schriftlich zustellen.
    • Die Frist für den Widerruf beträgt sieben Tage, nachdem der Kunde diesen Vertrag zur Kenntnis genommen und unterschrieben hat. Die Frist ist eingehalten, wenn die Widerrufserklärung am siebten Tag der Post übergeben wird.
    • Hat der Kunde widerrufen und das betreffende Werk schon erhalten, muss er dieses HöhnFinanz zurückschicken. Falls er schon bezahlt hat, erhält er das Geld zurück. Er schuldet HöhnFinanz keine weitere Entschädigung.
    • Der Kunde bestätigt durch die Unterschrift auf der Vorderseite dieses Formulars, dass er vom Widerrufsrecht und dessen Modalitäten Kenntnis erhalten hat und dass er den Vertrag an dem vermerkten Datum unterschrieben hat.
  10. HöhnFinanz behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. Änderungen werden dem Kunden auf geeignete Weise bekannt gegeben.
  11. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Fragen Sie uns
Gerne beraten wir Sie in einer persönlichen Finanzberatung und optimieren ihre Vorsorgen, Versicherungen und ihr Vermögen.

Berater kontaktieren

Dokumente
Unsere Informationen finden Sie auch zum downladen als Dokument.

Dokumentation
AGB